Das Amt liefert.
Die Einwohnermeldeämter übermitteln die vorgesehenen Angaben an den Beitragsservice. [2]
ARD. ZDF. Deutschlandradio.
Ab 9. November gleicht ihr Beitragsservice rund 73 Millionen Meldedatensätze aller volljährigen Einwohner ab – um nicht angemeldete Wohnungen zu finden.
Millionen Menschen im Raster.
Auf der Suche nach weiteren Beitragspflichten.
Rund 73 Millionen Datensätze werden systematisch mit dem Beitragsbestand abgeglichen. Der Auftrag dahinter: bislang nicht angemeldete Wohnungen finden. § 11 Absatz 5 RBStV verpflichtet die Meldeämter zur Datenübermittlung. [4] Wir finden: Ein solcher Massendatenabgleich verdient Widerspruch. [1]
Die Meldedaten werden zum Stichtag zusammengestellt.
2026: Die Daten gehen schrittweise an den Beitragsservice.
Voraussichtlicher Beginn des Briefversands. [1]
Rund 73 Millionen Datensätze laut Beitragsservice. Termine und Angaben: Stand 7. November 2026.
Welche Angaben übermittelt werden, ist gesetzlich festgelegt. Dazu gehören diese sechs Datenbereiche. [1]
Vor- und Familiennamen gehören zu den Daten, die für den Abgleich übermittelt werden.
Die Meldeämter übertragen definierte Meldedaten. Die Auswahl bedeutet keinen Zugriff auf sämtliche behördlichen Akten.
Die Einwohnermeldeämter übermitteln die vorgesehenen Angaben an den Beitragsservice. [2]
Der Datenbestand wird auf Personen geprüft, die keiner bereits angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können. [2]
In diesen Fällen wird die Beitragspflicht schriftlich geklärt. Ohne Rückmeldung kann eine automatische Anmeldung folgen. [2]
Für eine Wohnung, für die bereits gezahlt wird, wird durch den Abgleich nicht einfach ein zweiter Beitrag fällig. Entscheidend ist die Zuordnung zur Wohnung. [2]
Im Kampf gegen die Rote Armee Fraktion wurde die Rasterfahndung bekannt. Große Datenbestände wurden abgeglichen; auch die Daten vieler Unverdächtiger gerieten in den Blick. Schon damals stand der Eingriff in die Grundrechte zur Debatte. [6]
Heute werden rund 73 Millionen Meldedatensätze mit dem Beitragsbestand abgeglichen, um nicht angemeldete Wohnungen und weitere Beitragspflichten zu finden. Für uns wirft das eine drängende Frage auf: Wie viel Datenerfassung soll der Beitragseinzug rechtfertigen? [1]
Wir wollten solche Bilder staatlicher Datensuche hinter uns lassen. Und jetzt soll für den Beitragseinzug möglichst niemand durchs Raster fallen?
Für uns steht das
in keinem Verhältnis.
Wir vergleichen den massenhaften Datenabgleich und seine Verhältnismäßigkeit. Die polizeiliche Rasterfahndung und der Meldedatenabgleich sind unterschiedliche Verfahren mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.
Du willst den Rundfunkbeitrag stoppen? Beim Beitragsstopper bündelt eine Gemeinschaft Wissen, Gutachten und vorbereitete Schreiben. Du kannst diese gemeinsame Grundlage für deinen eigenen Vorgang nutzen.
Informationen und Argumente bündeln.
Standardisierte Schreiben und Abläufe nutzen.
Eine klare Haltung sichtbar machen.
Beitragsstopper stellt Informationen und standardisierte Vorlagen zur eigenverantwortlichen Nutzung bereit. Die Teilnahme ist kostenpflichtig; Bedingungen und aktuelle Kosten stehen auf der Anbieterseite. Die Teilnahme hebt eine Beitragspflicht nicht automatisch auf und garantiert keinen Verfahrenserfolg. [3]
Übermittelt werden die gesetzlich vorgesehenen Meldedaten, etwa Namen, Anschriften, Geburtsdatum, Familienstand, Doktorgrad und Einzugsdatum. Die Abgleichsdaten sind zweckgebunden; ungeprüfte Daten sind laut Beitragsservice spätestens nach zwölf Monaten zu löschen. [1]
Wir kritisieren den flächendeckenden Datenabgleich als Suchraster nach weiteren Beitragskonten. „Rasterfahndung“ ist dabei unsere politische Zuspitzung, kein strafprozessuales Ermittlungsverfahren. § 11 Absatz 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verpflichtet die Meldebehörden zur regelmäßigen Übermittlung der festgelegten Daten aller Volljährigen. [1]
Nein. Prüfe das Schreiben und die darin genannten Fristen. Der Beitragsservice beschreibt eine automatische Anmeldung bei ausbleibender Rückmeldung. Informiere dich über den passenden Umgang mit deinem Vorgang und hole bei Bedarf individuelle Beratung ein. [2]
Der Anbieter bündelt gemeinschaftlich erarbeitete Informationen, Gutachten, standardisierte Schreiben und Verfahrensabläufe. Laut Anbieter gehören individuelle Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung nicht zum Angebot. [3] Angebot kennenlernen ↗
Sind wir eigentlich Terroristen,
wenn wir den Beitrag nicht bezahlen?
Beitragsstopper ist ein Baustein. Die Rundfunkrebellen bündeln weitere Werkzeuge, um Programm, Aufsicht und Finanzierung des Rundfunks auf den Prüfstand zu stellen. [5]
Eine Programmbeschwerde mitzeichnen oder eine eigene vorbereiten. Kritik an Sendungen gezielt einreichen.
Beschwerden ansehen ↗Gremien und hinterlegte Personen auswählen. Mit vorbereiteten Anschreiben Rechenschaft von der Aufsicht einfordern.
Gremien ansehen ↗Nachrichtenquellen auswählen und automatische Framing-Einstufungen ansehen. Ein Werkzeug, um die Darstellung von Meldungen zu hinterfragen.
Nachrichten erkunden ↗Den Reformvorschlag zur Mitsprache bei der Rundfunkaufsicht kennenlernen und einen vorbereiteten Abgeordnetenbrief nutzen.
Vorschlag kennenlernen ↗